3 K 901/02 Erb•Finanzgericht Münster, 2002-10-14, 3 K 901/02 Erb
Finanzgericht Münster, 2002-10-14, 3 K 901/02 Erb
3 K 901/02 ErbSteuergericht14.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 901/02 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-14
Aktenzeichen: 3 K 901/02 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1014.3K901.02ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid vom 05.10.2001, die Einspruchsentscheidung vom 15.01.2002 und der Änderungsbescheid vom 14.10.2004 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das Finanzamt kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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