Finanzgericht Münster, 2002-10-14, 3 K 901/02 Erb

3 K 901/02 ErbSteuergericht14.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 901/02 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-14

Aktenzeichen: 3 K 901/02 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1014.3K901.02ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 05.10.2001, die Einspruchsentscheidung vom 15.01.2002 und der Änderungsbescheid vom 14.10.2004 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das Finanzamt kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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