3 K 2772/98 E•Finanzgericht Münster, 2002-12-05, 3 K 2772/98 E
Finanzgericht Münster, 2002-12-05, 3 K 2772/98 E
3 K 2772/98 ESteuergericht05.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 2772/98 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-05
Aktenzeichen: 3 K 2772/98 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1205.3K2772.98E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 1995 vom 04.04.1997 und die Einspruchsentscheidung vom 03.04.1998 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.
Die Neuberechnung der Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe wird dem Finanzamt übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.