Finanzgericht Münster, 2002-12-05, 3 K 2772/98 E

3 K 2772/98 ESteuergericht05.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 2772/98 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-05

Aktenzeichen: 3 K 2772/98 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1205.3K2772.98E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1995 vom 04.04.1997 und die Einspruchsentscheidung vom 03.04.1998 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.

Die Neuberechnung der Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe wird dem Finanzamt übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.

Die Revision wird zugelassen.

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