15 K 5393/99 E•Finanzgericht Münster, 2002-12-10, 15 K 5393/99 E
Finanzgericht Münster, 2002-12-10, 15 K 5393/99 E
15 K 5393/99 ESteuergericht10.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 5393/99 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-10
Aktenzeichen: 15 K 5393/99 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1210.15K5393.99E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der ESt-Bescheid 1995 vom 18.06.1997 in Gestalt der Einspruchsent- scheidung vom 02.08.1999 wird dergestalt geändert, dass zusätzliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. 5.550,92 DM anerkannt werden.
Der ESt-Bescheid 1997 vom 10.02.1999 in Gestalt der Einspruchsent- scheidung vom 02.08.1999 wird dergestalt geändert, dass ein Verlust gemäß § 17 EStG i. H. v. 16.841,60 DM anerkannt wird. Die Steuerbe-
rechnung wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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