14 K 3126/99 E•Finanzgericht Münster, 2002-12-12, 14 K 3126/99 E
Finanzgericht Münster, 2002-12-12, 14 K 3126/99 E
14 K 3126/99 ESteuergericht12.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 3126/99 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-12
Aktenzeichen: 14 K 3126/99 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1212.14K3126.99E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1997 in der Fassung der Einspruchsent-scheidung vom 13.04.1999 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 62 % und der Beklagte zu 38 %.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klä-ger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.