Finanzgericht Münster, 2002-12-19, 1 K 3599/98 Zerl

1 K 3599/98 ZerlSteuergericht19.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 3599/98 Zerl — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-19

Aktenzeichen: 1 K 3599/98 Zerl

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1219.1K3599.98ZERL.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Zerlegungsbescheide für 1988-1991 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.