5 K 7996/98 U•Finanzgericht Münster, 2003-01-13, 5 K 7996/98 U
Finanzgericht Münster, 2003-01-13, 5 K 7996/98 U
5 K 7996/98 USteuergericht13.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 7996/98 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-13
Aktenzeichen: 5 K 7996/98 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0113.5K7996.98U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide 1994 und 1995 vom 1.12.1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.10.1998 werden die Umsatzsteu-ern auf ./. 925.954 DM (./. 473.432 EUR) (1994) bzw. 1.993.195 DM (1.019.104 EUR) (1995) herabgesetzt.
Die Verfahrenskosten werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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