Finanzgericht Münster, 2003-01-15, 1 K 5296/00 F

1 K 5296/00 FSteuergericht15.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 5296/00 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-15

Aktenzeichen: 1 K 5296/00 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0115.1K5296.00F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1996 vom 3.5.1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.7.2000 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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