5 K 5576/99 F•Finanzgericht Münster, 2003-01-24, 5 K 5576/99 F
Finanzgericht Münster, 2003-01-24, 5 K 5576/99 F
5 K 5576/99 FSteuergericht24.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 5576/99 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-24
Aktenzeichen: 5 K 5576/99 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0124.5K5576.99F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung des Feststellungsbescheides 1997 vom 27.7.1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.8.1999 werden die Einkünfte aus Vermie-tung und Verpachtung auf ./. 101.930 DM (./. 52.116 EUR) festgestellt.
Die Verfahrenskosten werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.