Finanzgericht Münster, 2003-02-11, 11 V 6957/02 AO

11 V 6957/02 AOSteuergericht11.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 V 6957/02 AO — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-11

Aktenzeichen: 11 V 6957/02 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0211.11V6957.02AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Senat

Tenor

Die Vollziehung des Auskunftsersuchens vom 17. Juni 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. November 2002 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe des Urteils im Hauptsacheverfahren oder anderweitiger Erledigung der Klage ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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