11 K 3231/02 G•Finanzgericht Münster, 2003-02-21, 11 K 3231/02 G
Finanzgericht Münster, 2003-02-21, 11 K 3231/02 G
11 K 3231/02 GSteuergericht21.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 3231/02 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-21
Aktenzeichen: 11 K 3231/02 G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0221.11K3231.02G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Gewerbesteuer-Messbeträge werden anderweitig für 1997 auf
XX EUR (= XX DM) und für 1998 auf XX EUR (= XX DM)
festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens, soweit sie bis zum 19.09.2002 entstanden sind,
werden der Klägerin zu 13 v.H. und im Übrigen dem Beklagten auferlegt. Die
danach entstandenen Kosten trägt der Beklagte.
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