Finanzgericht Münster, 2003-07-23, 10 K 4968/02 E

10 K 4968/02 ESteuergericht23.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 4968/02 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-23

Aktenzeichen: 10 K 4968/02 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0723.10K4968.02E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1998 i.d.F. der Einspruchsentscheidung

wird abgeändert.

Dem Beklagten wird aufgegeben, die Einkommensteuer nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

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