10 K 4968/02 E•Finanzgericht Münster, 2003-07-23, 10 K 4968/02 E
Finanzgericht Münster, 2003-07-23, 10 K 4968/02 E
10 K 4968/02 ESteuergericht23.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 4968/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-23
Aktenzeichen: 10 K 4968/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0723.10K4968.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1998 i.d.F. der Einspruchsentscheidung
wird abgeändert.
Dem Beklagten wird aufgegeben, die Einkommensteuer nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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