8 V 2651/03 E,U•Finanzgericht Münster, 2003-08-14, 8 V 2651/03 E,U
Finanzgericht Münster, 2003-08-14, 8 V 2651/03 E,U
8 V 2651/03 E,USteuergericht14.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 V 2651/03 E,U — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-14
Aktenzeichen: 8 V 2651/03 E,U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0814.8V2651.03E.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide und Umsatzsteuerbe-scheide vom 05.02.2003 für die Jahre 1989 bis 1992 wird ab Fälligkeit ohne Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Entscheidung des Antragsgeg-ners über die hiergegen gerichteten Einsprüche oder deren anderweitiger Erledigung ausgesetzt. Die auf die genannten Steuerschulden verwirkten Säumniszuschläge werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.