Finanzgericht Münster, 2003-10-07, 13 K 6659/00

13 K 6659/00Steuergericht07.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 6659/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-07

Aktenzeichen: 13 K 6659/00

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:1007.13K6659.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13.Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 27.09.2000 und teilweiser Aufhebung des Haftungsbescheides vom 01.08.2000 wird der Haftungsbetrag um einen Betrag von 23.128,38 EUR (45.235,17 DM) reduziert.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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