5 K 6965/99 U•Finanzgericht Münster, 2003-10-15, 5 K 6965/99 U
Finanzgericht Münster, 2003-10-15, 5 K 6965/99 U
5 K 6965/99 USteuergericht15.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 6965/99 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-15
Aktenzeichen: 5 K 6965/99 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:1015.5K6965.99U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Dem Beklagten wird aufgegeben, die Umsatzsteuer für 1997 unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 1997 vom 16. Dezember 1998 nach Maßgabe der Urteilsgründe neu zu berechnen und festzusetzen, wobei Kosten des Klägers pro gefahrenen Buskilometer von 2,80 DM zu Grunde zu legen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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