6 K 2741/00 F•Finanzgericht Münster, 2003-12-16, 6 K 2741/00 F
Finanzgericht Münster, 2003-12-16, 6 K 2741/00 F
6 K 2741/00 FSteuergericht16.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 2741/00 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-16
Aktenzeichen: 6 K 2741/00 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:1216.6K2741.00F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1991 vom 11.12.1998 und 15.02.1999 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 31.03.2000 werden abgeändert.
Der Veräußerungsgewinn aus Land- und Forstwirtschaft wird anderweitig auf 3.591.859,00 DM festgestellt und zu je 50 v. H. auf die Kläger verteilt.
Der laufende Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft wird auf 22.366,00 DM festgestellt und zu je 50 v. H. auf die Kläger verteilt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
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