Finanzgericht Münster, 2003-12-16, 6 K 2741/00 F

6 K 2741/00 FSteuergericht16.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 2741/00 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-16

Aktenzeichen: 6 K 2741/00 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:1216.6K2741.00F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1991 vom 11.12.1998 und 15.02.1999 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 31.03.2000 werden abgeändert.

Der Veräußerungsgewinn aus Land- und Forstwirtschaft wird anderweitig auf 3.591.859,00 DM festgestellt und zu je 50 v. H. auf die Kläger verteilt.

Der laufende Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft wird auf 22.366,00 DM festgestellt und zu je 50 v. H. auf die Kläger verteilt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

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