7 K 3336/03 Kg•Finanzgericht Münster, 2004-07-14, 7 K 3336/03 Kg
Finanzgericht Münster, 2004-07-14, 7 K 3336/03 Kg
7 K 3336/03 KgSteuergericht14.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 3336/03 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-14
Aktenzeichen: 7 K 3336/03 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0714.7K3336.03KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Aufhebungsbescheides vom 31.07.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 21.05.2003 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für den Sohn M für das Kalenderjahr 1999 zu gewähren.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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