5 K 6922/97 U•Finanzgericht Münster, 2004-09-16, 5 K 6922/97 U
Finanzgericht Münster, 2004-09-16, 5 K 6922/97 U
5 K 6922/97 USteuergericht16.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 6922/97 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-16
Aktenzeichen: 5 K 6922/97 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0916.5K6922.97U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung des USt-Bescheides 1989 vom 28.02.1994 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.09.1997 wird die USt 1989 auf zzzzzz EUR (yyyyyy DM) festgesetzt und die Zinsen gem. § 233 a AO werden auf zzzzy EUR (yyyyz DM) festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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