4 K 2475/04 F•Finanzgericht Münster, 2004-11-10, 4 K 2475/04 F
Finanzgericht Münster, 2004-11-10, 4 K 2475/04 F
4 K 2475/04 FSteuergericht10.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 2475/04 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-10
Aktenzeichen: 4 K 2475/04 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:1110.4K2475.04F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der geänderte Bescheid zur gesonderten Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes für das Feststellungsjahr 1990 vom 14.08.1997 und die Einspruchsentscheidung vom 18.11.1998 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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