Finanzgericht Münster, 2004-12-01, 10 K 553/03 E

10 K 553/03 ESteuergericht01.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 553/03 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-01

Aktenzeichen: 10 K 553/03 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:1201.10K553.03E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 09.01.2003 werden die Einkommensteuerbescheide für 1978 bis 1981 vom 14.08.1991 abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner dem Kläger das Ergebnisdieser Berechnungen unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des

Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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