5 K 3083/03 U•Finanzgericht Münster, 2005-01-19, 5 K 3083/03 U
Finanzgericht Münster, 2005-01-19, 5 K 3083/03 U
5 K 3083/03 USteuergericht19.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3083/03 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-19
Aktenzeichen: 5 K 3083/03 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0119.5K3083.03U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Abänderung der mit der Einspruchsentscheidung vom 05.02.2003 verbundenen Umsatzsteuer-Festsetzung 1999 sowie unter Aufhebung der für das Streitjahr 2000 ergangenen Einspruchsentscheidung vom 08.05.2003 und Abänderung des Umsatzsteuer-Bescheides 2000 vom 06.01.2003 wird die Umsatzsteuer wie folgt neu festgesetzt:
1999: 7.744.049,00 EUR (15.146.043,00 DM)
2000: 5.682.686,10 EUR (11.114.368,00 DM).
Die Kosten des Verfahrens werden dem Finanzamt auferlegt.
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