1 K 1270/03 E•Finanzgericht Münster, 2005-02-16, 1 K 1270/03 E
Finanzgericht Münster, 2005-02-16, 1 K 1270/03 E
1 K 1270/03 ESteuergericht16.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 1270/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-16
Aktenzeichen: 1 K 1270/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0216.1K1270.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14.02.2003 wird dem Beklagten aufgegeben, die ESt-Bescheide 1998 und 1999 entsprechend den Entscheidungsgründen zu ändern.
Die Kosten es Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.