10 K 647/03 E•Finanzgericht Münster, 2005-02-23, 10 K 647/03 E
Finanzgericht Münster, 2005-02-23, 10 K 647/03 E
10 K 647/03 ESteuergericht23.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 647/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-23
Aktenzeichen: 10 K 647/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0223.10K647.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheids vom 13.5.02 über die Ablehnung der Ände-rung der Einkommensteuerveranlagungen 1996 und 1998 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.1.03 werden die Einkommenssteuerbeschei-de für 1996 und 1998 vom 2.1.2002 geändert und die Einkommensteuern für 1996 auf 7.948,54 Euro und für 1998 auf 0 Euro herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kos-tenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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