1 K 6636/03 Kg•Finanzgericht Münster, 2005-03-03, 1 K 6636/03 Kg
Finanzgericht Münster, 2005-03-03, 1 K 6636/03 Kg
1 K 6636/03 KgSteuergericht03.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 6636/03 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-03
Aktenzeichen: 1 K 6636/03 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0303.1K6636.03KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 20.10.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.11.2003 wird der Beklagte verpflichtet, gegenüber der Klägerin für N U für die Monate März bis September 2003 Kindergeld in der gesetzlichen Höhe festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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