Finanzgericht Münster, 2005-03-16, 10 K 1203/03 G

10 K 1203/03 GSteuergericht16.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 1203/03 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-16

Aktenzeichen: 10 K 1203/03 G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0316.10K1203.03G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Gewerbesteuermessbescheide für 1994 und 1996 vom 24.1.2001 in der Fas-sung der Einspruchsentscheidung vom 3.2.2003 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstat-tungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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