Finanzgericht Münster, 2005-03-17, 3 K 3261/01 EW

3 K 3261/01 EWSteuergericht17.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 3261/01 EW — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: 3 K 3261/01 EW

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0317.3K3261.01EW.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreit trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

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