2 K 4412/98 E,G•Finanzgericht Münster, 2005-04-18, 2 K 4412/98 E,G
Finanzgericht Münster, 2005-04-18, 2 K 4412/98 E,G
2 K 4412/98 E,GSteuergericht18.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 K 4412/98 E,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-18
Aktenzeichen: 2 K 4412/98 E,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0418.2K4412.98E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Gewerbesteuermessbescheid 1992 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 15.06.1998 werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Festsetzung des Gewerbesteuer-messbetrages 1992 nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, dem Kläger das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid nach Rechtskraft dieses Urteils erneut bekannt zu geben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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