1 K 7062/01 E•Finanzgericht Münster, 2005-04-27, 1 K 7062/01 E
Finanzgericht Münster, 2005-04-27, 1 K 7062/01 E
1 K 7062/01 ESteuergericht27.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 7062/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: 1 K 7062/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0427.1K7062.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 21.11.2001 und Änderung des Einkommensteuer-Bescheides vom 16.10.2000 wird die Einkommensteuer 1999 auf 15.575 DM (7.663,37 EUR) festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.