Finanzgericht Münster, 2005-05-23, 7 K 5673/02 E

7 K 5673/02 ESteuergericht23.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 5673/02 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-23

Aktenzeichen: 7 K 5673/02 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0523.7K5673.02E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens bis zum 23.04.2003 tragen die Kläger zu 72 v. H. und der Beklagte zu 28 v. H. Die danach entstandenen Kosten tragen die Kläger allein.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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