Finanzgericht Münster, 2005-05-24, 15 K 2752/01 U

15 K 2752/01 USteuergericht24.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 2752/01 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-24

Aktenzeichen: 15 K 2752/01 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0524.15K2752.01U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der USt-Bescheid für 1998 vom 04.04.2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.04.2001 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostener-stattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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