11 K 3961/04 G•Finanzgericht Münster, 2005-06-24, 11 K 3961/04 G
Finanzgericht Münster, 2005-06-24, 11 K 3961/04 G
11 K 3961/04 GSteuergericht24.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 3961/04 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-24
Aktenzeichen: 11 K 3961/04 G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0624.11K3961.04G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid 1998 vom 28. Januar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2004 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.