Finanzgericht Münster, 2005-06-24, 11 K 3961/04 G

11 K 3961/04 GSteuergericht24.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 3961/04 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-24

Aktenzeichen: 11 K 3961/04 G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0624.11K3961.04G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid 1998 vom 28. Januar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2004 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.