Finanzgericht Münster, 2005-07-04, 10 K 640/05 S

10 K 640/05 SSteuergericht04.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 640/05 S — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-04

Aktenzeichen: 10 K 640/05 S

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0704.10K640.05S.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der vom Kläger beschrittene Finanzrechtsweg gemäß § 33 Finanzgerichtsordnung ist unzulässig.

Das Verfahren wird an das Arbeitsgericht C verwiesen.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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