Finanzgericht Münster, 2005-10-28, 11 K 1808/05 E

11 K 1808/05 ESteuergericht28.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 1808/05 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-28

Aktenzeichen: 11 K 1808/05 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:1028.11K1808.05E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1994 vom 7. Mai 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. April 2005 wird geändert und die Einkommensteuer auf ............ DM herabgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreites fallen dem Beklagten zur Last.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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