Finanzgericht Münster, 2005-11-10, 3 K 5635/03 Erb

3 K 5635/03 ErbSteuergericht10.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 5635/03 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-10

Aktenzeichen: 3 K 5635/03 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:1110.3K5635.03ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Änderung des Schenkungsteuerbescheids vom 19.11.2002/02.05.2003 und der Einspruchsentscheidung vom 26.09.2003 wird die Schenkungsteuer nach Maß-gabe der Urteilsgründe neu festgesetzt, die Neuberechnung wird dem Finanzamt übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Das Finanzamt kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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