3 K 5635/03 Erb•Finanzgericht Münster, 2005-11-10, 3 K 5635/03 Erb
Finanzgericht Münster, 2005-11-10, 3 K 5635/03 Erb
3 K 5635/03 ErbSteuergericht10.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 5635/03 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-10
Aktenzeichen: 3 K 5635/03 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:1110.3K5635.03ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Änderung des Schenkungsteuerbescheids vom 19.11.2002/02.05.2003 und der Einspruchsentscheidung vom 26.09.2003 wird die Schenkungsteuer nach Maß-gabe der Urteilsgründe neu festgesetzt, die Neuberechnung wird dem Finanzamt übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Das Finanzamt kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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