Finanzgericht Münster, 2005-11-16, 10 K 1086/04 F

10 K 1086/04 FSteuergericht16.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 1086/04 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-16

Aktenzeichen: 10 K 1086/04 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:1116.10K1086.04F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 22.1.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.1.2004 wird der verbleibende Verlust des Klägers aus privaten Veräußerungsgeschäften zum 31.12.2000 auf 3.869,46 € festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 8 v.H. und der Beklagte zu 92 v.H.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

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