10 K 1086/04 F•Finanzgericht Münster, 2005-11-16, 10 K 1086/04 F
Finanzgericht Münster, 2005-11-16, 10 K 1086/04 F
10 K 1086/04 FSteuergericht16.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 1086/04 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-16
Aktenzeichen: 10 K 1086/04 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:1116.10K1086.04F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 22.1.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.1.2004 wird der verbleibende Verlust des Klägers aus privaten Veräußerungsgeschäften zum 31.12.2000 auf 3.869,46 € festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 8 v.H. und der Beklagte zu 92 v.H.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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