10 K 5715/04 F•Finanzgericht Münster, 2005-12-07, 10 K 5715/04 F
Finanzgericht Münster, 2005-12-07, 10 K 5715/04 F
10 K 5715/04 FSteuergericht07.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 5715/04 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-07
Aktenzeichen: 10 K 5715/04 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:1207.10K5715.04F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 01.09.2004 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 21.10.2004 und Änderung des Feststellungsbescheids vom 13.04.2005 wird der verbleibende Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften zum 31.12.2000 auf 9.078,10 Euro festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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