1 K 780/06 Kg•Finanzgericht Münster, 2006-07-05, 1 K 780/06 Kg
Finanzgericht Münster, 2006-07-05, 1 K 780/06 Kg
1 K 780/06 KgSteuergericht05.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 780/06 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-05
Aktenzeichen: 1 K 780/06 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0705.1K780.06KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.11.2005 und der Einspruchsentscheidung vom 01.02.2006 verpflichtet, gegenüber dem Kläger für das Kind F F für den Zeitraum Januar 2005 bis einschließlich Mai 2005 Kindergeld in der gesetzlichen Höhe festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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