14 K 4461/05 Kg•Finanzgericht Münster, 2006-08-10, 14 K 4461/05 Kg
Finanzgericht Münster, 2006-08-10, 14 K 4461/05 Kg
14 K 4461/05 KgSteuergericht10.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 4461/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-10
Aktenzeichen: 14 K 4461/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0810.14K4461.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Einspruchsentscheidung vom 10. Oktober 2005 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
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