Finanzgericht Münster, 2006-08-23, 1 K 6956/03 F

1 K 6956/03 FSteuergericht23.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 6956/03 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-23

Aktenzeichen: 1 K 6956/03 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0823.1K6956.03F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 09.12.2003 und Än-derung des Feststellungsbescheides vom 02.06.2003 wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb 2001 auf 2.612,00 DM festgestellt.

Die bis zum 22.08.2006 entstandenen Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 25 v.H. und der Beklagte zu 75 v.H., die ab dem 23.08.2006 entstandenen Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

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