12 K 376/06 Kg•Finanzgericht Münster, 2006-09-21, 12 K 376/06 Kg
Finanzgericht Münster, 2006-09-21, 12 K 376/06 Kg
12 K 376/06 KgSteuergericht21.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 376/06 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-21
Aktenzeichen: 12 K 376/06 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0921.12K376.06KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Bescheides vom 11.01.2006 in Gestalt der
Einspruchsentscheidung vom 27.03.2006 wird der Aufhebungsbescheid vom 09.09.2002 aufgehoben und die Bekl. verpflichtet, für das Kind E Kindergeld in Höhe von 154,00 EUR monatlich für den Zeitraum Januar 2002 bis einschließlich September 2002 festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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