Finanzgericht Münster, 2006-10-13, 11 K 1377/04 E

11 K 1377/04 ESteuergericht13.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 1377/04 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-13

Aktenzeichen: 11 K 1377/04 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:1013.11K1377.04E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der ESt-Bescheid 1997 vom 14.10.2003 sowie die Einspruchsentscheidung vom 26.02.2004 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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