11 K 186/06 Kg•Finanzgericht Münster, 2006-10-13, 11 K 186/06 Kg
Finanzgericht Münster, 2006-10-13, 11 K 186/06 Kg
11 K 186/06 KgSteuergericht13.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 186/06 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-13
Aktenzeichen: 11 K 186/06 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:1013.11K186.06KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 30.11.2005, soweit damit eine Festsetzung von Kindergeld für das Kind N. mit Wirkung ab Januar 2004 abgelehnt wurde, und der Einspruchsentscheidung vom 15.12.2005 wird die Beklagte verpflichtet, zu Gunsten des Klägers Kindergeld für N. mit Wirkung ab Januar 2004 festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.