Finanzgericht Münster, 2006-10-13, 11 K 186/06 Kg

11 K 186/06 KgSteuergericht13.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 186/06 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-13

Aktenzeichen: 11 K 186/06 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:1013.11K186.06KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 30.11.2005, soweit damit eine Festsetzung von Kindergeld für das Kind N. mit Wirkung ab Januar 2004 abgelehnt wurde, und der Einspruchsentscheidung vom 15.12.2005 wird die Beklagte verpflichtet, zu Gunsten des Klägers Kindergeld für N. mit Wirkung ab Januar 2004 festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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