Finanzgericht Münster, 2006-11-16, 8 K 2601/04

8 K 2601/04Steuergericht16.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 2601/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-16

Aktenzeichen: 8 K 2601/04

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:1116.8K2601.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens bis zum 07.08.2006 werden dem Beklagten zu 75 v. H. und dem Kläger zu 25 v. H. auferlegt. Die danach entstandenen Kosten trägt der Kläger allein.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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