8 K 2601/04•Finanzgericht Münster, 2006-11-16, 8 K 2601/04
Finanzgericht Münster, 2006-11-16, 8 K 2601/04
8 K 2601/04Steuergericht16.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 2601/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-16
Aktenzeichen: 8 K 2601/04
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:1116.8K2601.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens bis zum 07.08.2006 werden dem Beklagten zu 75 v. H. und dem Kläger zu 25 v. H. auferlegt. Die danach entstandenen Kosten trägt der Kläger allein.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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