9 K 5138/02 K,F•Finanzgericht Münster, 2007-02-02, 9 K 5138/02 K,F
Finanzgericht Münster, 2007-02-02, 9 K 5138/02 K,F
9 K 5138/02 K,FSteuergericht02.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 5138/02 K,F — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-02
Aktenzeichen: 9 K 5138/02 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0202.9K5138.02K.F.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
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Das Verfahren wird ausgesetzt.
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Der Klägerin wird aufgegeben, innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft dieses Beschlusses Nachweise darüber vorzulegen, dass sie die Erteilung von Steuerbescheinigungen im Sinne von § 44 Abs. 1 KStG a.F. über die im Jahre 2000 von den Gesellschaften A.... GmbH, B.... GmbH, C.... GmbH, D....GmbH, E.... GmbH, F.... GmbH, G.... GmbH, H.... GmbH und K.... GmbH vereinnahmten Gewinnausschüttungen verlangt und - soweit die Erteilung von Steuerbescheinigungen von den Gesellschaften abgelehnt worden ist - gerichtlich geltend gemacht hat.
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