Finanzgericht Münster, 2007-03-16, 11 K 4891/03 AO

11 K 4891/03 AOSteuergericht16.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 4891/03 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-16

Aktenzeichen: 11 K 4891/03 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0316.11K4891.03AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Das Vorlagebegehren vom 24.03.2003 und die Einspruchsentscheidung vom 13.08.2003 werden aufgehoben, soweit diese über die Verpflichtung der Klägerin, für die Jahre 1998 bis 2001 PC-Tabellen in anonymisierter Form vorzulegen, hinausgehen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.