Finanzgericht Münster, 2007-03-16, 9 K 6468/03 K,F

9 K 6468/03 K,FSteuergericht16.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 6468/03 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-16

Aktenzeichen: 9 K 6468/03 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0316.9K6468.03K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 19. November 2003 und unter Änderung der Bescheide vom 30. Juni 2003 wird die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2002 auf 0 € fest-gesetzt und das Körperschaftsteuerguthaben zum 31. Dezember 2002 auf 0 € festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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