9 K 6468/03 K,F•Finanzgericht Münster, 2007-03-16, 9 K 6468/03 K,F
Finanzgericht Münster, 2007-03-16, 9 K 6468/03 K,F
9 K 6468/03 K,FSteuergericht16.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 6468/03 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-16
Aktenzeichen: 9 K 6468/03 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0316.9K6468.03K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 19. November 2003 und unter Änderung der Bescheide vom 30. Juni 2003 wird die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2002 auf 0 € fest-gesetzt und das Körperschaftsteuerguthaben zum 31. Dezember 2002 auf 0 € festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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