Finanzgericht Münster, 2007-06-08, 3 K 3151/04 Erb

3 K 3151/04 ErbSteuergericht08.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 3151/04 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-08

Aktenzeichen: 3 K 3151/04 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0608.3K3151.04ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 16.12.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 10.05.2004 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer auf 26.196,00 DM festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

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