Finanzgericht Münster, 2007-06-12, 8 V 882/07 E

8 V 882/07 ESteuergericht12.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 V 882/07 E — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-12

Aktenzeichen: 8 V 882/07 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0612.8V882.07E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteueränderungsbescheides 2000 vom 05.01.2007 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Entscheidung über den gegen den Bescheid eingelegten Einspruch oder dessen anderweiti-ger Erledigung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der sich aus diesem Änderungsbescheid gegenüber dem zuvor ergangenen Einkommensteu-erbescheid 2000 vom 26.04.2004 ergebenden Mehrbeträge ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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