Finanzgericht Münster, 2007-06-29, 14 K 1878/05 F

14 K 1878/05 FSteuergericht29.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 1878/05 F — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2007-06-29

Aktenzeichen: 14 K 1878/05 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0629.14K1878.05F.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides für 1999 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 8. April 2005 werden negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 1.949.110,45 DM (laufender Gewinn: 304.694,40 DM zzgl. negative Einkünfte aus Ergänzungsbilanzen iHv 2.253.804,85 DM) festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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