Finanzgericht Münster, 2007-09-04, 15 K 6100/04 U

15 K 6100/04 USteuergericht04.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 6100/04 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-04

Aktenzeichen: 15 K 6100/04 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0904.15K6100.04U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides vom 11. November 2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 25. Oktober 2004 wird die Umsatzsteuer für 2001 auf 0 € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsan-spruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicher-heit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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