15 K 6100/04 U•Finanzgericht Münster, 2007-09-04, 15 K 6100/04 U
Finanzgericht Münster, 2007-09-04, 15 K 6100/04 U
15 K 6100/04 USteuergericht04.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 6100/04 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-04
Aktenzeichen: 15 K 6100/04 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0904.15K6100.04U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides vom 11. November 2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 25. Oktober 2004 wird die Umsatzsteuer für 2001 auf 0 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsan-spruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicher-heit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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