3 K 805/05 F•Finanzgericht Münster, 2007-10-18, 3 K 805/05 F
Finanzgericht Münster, 2007-10-18, 3 K 805/05 F
3 K 805/05 FSteuergericht18.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 805/05 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-18
Aktenzeichen: 3 K 805/05 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1018.3K805.05F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 30.07.2004 für Zwecke der Grunderwerbsteuer zur Steuernummer 331/7031/0404 in Gestalt der Einspruchentscheidung vom 31.01.2005 wird dahingehend geändert, dass der auf volle fünfhundert Euro nach unten gerundete Grundbesitzwert auf 25.000 Euro festgestellt wird.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 % und der Beklagte zu 58 %.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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